Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein

Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein

Der Bund debattiert darüber, Eigentümer zum Abschluss von Versicherungen gegen Elementarschäden zu verpflichten. Der Staat will nach Unwetterkatastrophen nicht mehr selbst mit Hilfsgeldern einspringen müssen. Haus & Grund nimmt im Bundestag dazu Stellung und warnt davor, die Menschen angesichts hoher Wohnkosten mit zusätzlichen Ausgaben zu belasten.

Der Bund debattiert darüber, Eigentümer zum Abschluss von Versicherungen gegen Elementarschäden zu verpflichten. Der Staat will nach Unwetterkatastrophen nicht mehr selbst mit Hilfsgeldern einspringen müssen. Haus & Grund nimmt im Bundestag dazu Stellung und warnt davor, die Menschen angesichts hoher Wohnkosten mit zusätzlichen Ausgaben zu belasten.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.

Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht.

Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.

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