Linke Tasche, rechte Tasche: Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Energiepreisbremsen zu verlängern, zugleich soll jedoch die Mehrwertsteuer für die betroffenen Energieträger vorzeitig erhöht werden. So entlastet der Bund die Bürger und nimmt ihnen einen Teil der Entlastung gleich wieder weg. Wie teuer es wird, hängt auch von der weiteren Preisentwicklung ab.
Berlin. Die Bundesregierung verlängert die Energiepreisbremsen bis zum Frühjahr. Das hat das Bundeskabinett gestern (11. Oktober 2023) beschlossen. Eigentlich sollten die Bremsen für die Preise von Gas, Fernwärme und Strom zum Jahresende auslaufen – also mitten in der Heizperiode. Das Gesetz sah allerdings von vorne herein die Möglichkeit einer Verlängerung vor, von der die Bundesregierung nun auch Gebrauch macht. Bis zum 31. März sollen die Preisbremsen nun weiterhin greifen.
Dabei gelten für die privaten Verbraucher für ihren Grundverbrauch von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs Höchstpreise von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas, 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom (wir berichteten). Die Differenz zum realen Preis übernimmt die Staatskasse. Darin sind mehr als 91 Milliarden Euro für die Energiepreisbremsen bereitgestellt, bislang wurden rund 32 Milliarden davon ausgegeben.
Umstrittene Maßnahmen ernten Lob und Kritik
Die Verlängerung ist politisch nicht umstritten, ursprünglich war angedacht, sie noch einen Monat länger ausfallen zu lassen, als es nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Während Ökonomen und Verbraucherschützer sich vielfach hinter die Maßnahme gestellt haben, kommen kritische Stimmen von einigen Vergleichsportalen für Energiepreise: Sie berichten, dass die Preise bei Neuverträgen für Gas und Strom außerhalb der Grundversorgung mittlerweile wieder günstiger sind, als die gebremsten Preise.
Die Deckelung halte Kunden auf Kosten des Steuerzahlers vom Wechsel in günstigere Tarife ab. Vor allem aber sehen die Portale, die ihr Geld mit dem Anbieterwechsel von Verbrauchern verdienen, in den Preisbremsen eine Bedrohung für ihr Geschäftsmodell. Aus Sicht der Verbraucher problematisch ist vielmehr eine andere Entscheidung der Bundesregierung: Schon ab Januar 2024 soll wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Strom fällig werden.
Eigentlich hatte man die Mehrwertsteuer für diese Energieträger für den Zeitraum von Oktober 2022 bis Ende März 2024 auf 7 Prozent reduziert. Durch die vorgezogene Rückkehr zum alten Steuersatz verspricht sich das Bundesfinanzministerium allein vom Gasmarkt zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Ein Teil der Entlastung, welche die Energiepreisbremsen den Bürgern gewährt, nimmt ihnen die Bundesregierung also mit der Steuererhöhung gleich wieder weg, was ebenfalls verschiedentlich kritisiert wird.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.