Frist für hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern endet bald

Frist für hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern endet bald

Die angespannte Versorgungslage beim Gas hat den Gesetzgeber letztes Jahr dazu veranlasst, eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zu erlassen, die sogenannte EnSimiMaV. Sie verpflichtet Eigentümer zu einer Heizungsüberprüfung und ggf. auch einem hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen. Die Frist endet bald.

Die angespannte Versorgungslage beim Gas hat den Gesetzgeber letztes Jahr dazu veranlasst, eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zu erlassen, die sogenannte EnSimiMaV. Sie verpflichtet Eigentümer zu einer Heizungsüberprüfung und ggf. auch einem hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen. Die Frist endet bald.

Düsseldorf. Für die Eigentümer größerer Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung naht der Ablauf der Frist zur Heizungsüberprüfung. Die im vergangenen Jahr erlassene „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV) schreibt nämlich vor: Bis zum 30. September 2023 muss in allen gasbeheizten Mehrfamilienhäusern mit 10 oder mehr Wohnungen eine Heizungsüberprüfung durchgeführt werden. Das übernehmen Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater.

Die Fachleute prüfen, ob Armaturen oder Rohre gedämmt werden müssen, ob eine neue Hocheffizienzpumpe nötig ist und ob die Einstellungen der Heizungssteuerung optimal gewählt sind. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, falls das in dem Haus nicht bereits gemacht wurde. Dabei werden die für die Beheizung der Räume benötigte Wärmeleistung, die Leistung der Umwälzpumpe und die Widerstände im Heizungskreislauf exakt berechnet, um dann Wassermenge und Vorlauftemperatur genau passend einzustellen.

Hydraulischer Abgleich: Keine Pflicht für kleinere Häuser

So soll sichergestellt werden, dass alle Räume gleichmäßig warm werden und dabei nicht zu viel Energie aufzuwenden ist. Wie weit sich der Gasverbrauch damit senken lässt, darüber sind sich die Experten nicht ganz einig, die Angaben rangieren zwischen 10 und 15 Prozent. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich liegen zwischen 500 und 1.000 Euro – pro Wohneinheit. Fördermittel gibt es dafür nicht, weil die genannte Verordnung die Maßnahme vorschreibt und eine Förderung vorgeschriebener Maßnahmen rechtlich nicht zulässig ist.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit 6 bis 9 Wohneinheiten müssen die Heizungsüberprüfung ebenfalls durchführen, haben dafür aber länger Zeit: Ihr Stichtag ist erst der 15. September 2024. Bei Mehrfamilienhäusern mit höchstens 5 Wohnungen ist der hydraulische Abgleich dagegen nicht vorgeschrieben. Gleiches gilt für das Einfamilienhaus und für das Zweifamilienhaus. Wer ein solches Objekt besitzt und trotzdem einen hydraulischen Abgleich machen lassen möchte, kann dafür eine Förderung bekommen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 15 bis 20 Prozent der Kosten.

Bei weiteren Fragen finden Eigentümer als Mitglied im örtlichen Verein von Haus & Grund Rechtsberatung zu den Vorschriften der EnSimiMaV.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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