Arbeitet an Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer: Bundesfinanzminister Christian Lindner (Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Photothek).
Gerade in Zeiten hoher Inflation ist Wohneigentum umso wichtiger für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten steigender Zinsen und Baukosten ist es zugleich immer weniger erschwinglich. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre deshalb eine große Hilfe für viele Menschen, die ins Eigenheim ziehen wollen. Der Bund will jetzt den Ländern mehr Spielraum für Entlastungen geben.
Berlin/Düsseldorf. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) arbeitet bereits an der Einlösung des Wahlversprechens, Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen. Wie die Rheinische Post berichtete, hat Lindner Finanzpolitikern der Ampel-Koalition bereits erste Eckpunkte für die geplante Reform vorgestellt. Die Zeitung, der Lindners Entwurf vorliegt, berichtet daraus, der Bund wolle es den Ländern künftig erlauben, für die Grunderwerbsteuer einen zweiten Steuersatz einzuführen.
Dieser zweite Steuersatz könne auch Null Prozent betragen, was einem Freibetrag gleichkäme. Hintergrund: Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fließen den Ländern zu, die auch für die Festlegung des Steuersatzes verantwortlich sind. Die Regeln, nach denen die Steuer zu erheben ist, legt aber der Bund fest. Mit der Reform soll den Ländern nun mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Besteuerung gegeben werden, damit sie besser auf die Situation an den Wohnungsmärkten reagieren können, die regional sehr unterschiedlich ist.
Weniger Grunderwerbsteuer – aber für wen?
Bundesfinanzminister Lindner möchte den Ländern außerdem frei stellen, darüber zu entscheiden, für wen der zweite Steuersatz im Einzelnen gelten soll. So könnten dann die Länder überlegen, ob die reduzierte Steuer nur für den Ersterwerb von privatem Wohneigentum gilt oder auch für den Folgeerwerb, wenn Wohneigentümer in ein anderes Eigenheim umziehen. Außerdem ist die Frage zu klären, ob der reduzierte Steuersatz nur für Privatleute gelten soll, oder auch für Unternehmen, die Sozialwohnungen bauen möchten, und vielleicht auch für Genossenschaften.
Insbesondere die SPD hat in der Vergangenheit bereits Sympathie für die Einbeziehung des sozialen Wohnungsbaus bekundet. Beispielsweise äußerte sich der bisherige wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW, Andreas Becker, auf dem Parlamentarischen Abend von Haus & Grund Rheinland Westfalen, BFW NRW und Landtag NRW in dieser Richtung. Nach dem Willen Christian Lindners soll die Reform jedenfalls schon zum Jahr 2023 in Kraft treten. Spannend wird die Frage, wie bereitwillig die Länder dann von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen.
Freibeträge in NRW: Auch Grüne signalisieren Zustimmung
In Nordrhein-Westfalen, das bislang mit 6,5 Prozent eine besonders hohe Grunderwerbsteuer verlangt, sieht es in dieser Hinsicht gut aus: Die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich eine solche erweiterte Gestaltungsmöglichkeit bei der Grunderwerbsteuer schon lange gewünscht. CDU und FDP versprachen vor der Wahl, rasch von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sobald der Bund sie geschaffen hat. Entscheidend ist allerdings: Gegenüber der Rheinischen Post haben jetzt auch die Grünen signalisiert, für eine solche Umsetzung in NRW offen zu sein.
Die Landesvorsitzende Mona Neubaur sagte der Zeitung: „Wir wollen die neuen Freiheiten in NRW nutzen, um beispielsweise Familien beim Ersterwerb selbst genutzten Wohnraums durch einen Freibetrag zu unterstützen.“ Das ist ein wichtiges Signal, denn die Landtagswahl am 15. Mai hat zur Folge, dass die Grünen an der neuen Landesregierung beteiligt sein und darin eine gewichtige Rolle spielen werden. Demnach stehen die Chancen für eine Erleichterung in NRW gut, unabhängig davon, ob es zu einer schwarz-grünen oder zu einer Ampel-Koalition kommen wird.
Hinweis: Um bereits im Jahr 2022 eine Entlastung zu ermöglichen, hat das Land ein Förderprogramm für Eigenheimkäufer aufgelegt. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.