Grundsteuer: Abgabefrist wird um drei Monate verlängert!

Die Spatzen pfiffen es von den Dächern: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen am 31. Oktober ist zu früh. Bisher ist erst rund ein Fünftel der Erklärungen eingegangen. Jetzt haben die Finanzminister der Länder reagiert und sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt. Aus Sicht der Eigentümer eine sinnvolle und notwendige Entscheidung.

Neue Frist: Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer die Grundsteuer-Feststellungserklärung abgeben.

Die Spatzen pfiffen es von den Dächern: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen am 31. Oktober ist zu früh. Bisher ist erst rund ein Fünftel der Erklärungen eingegangen. Jetzt haben die Finanzminister der Länder reagiert und sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt. Aus Sicht der Eigentümer eine sinnvolle und notwendige Entscheidung.

Düsseldorf. Die Finanzminister der Länder haben gestern gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beschlossen, die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärungen bundesweit einheitlich um drei Monate zu verlängern. Eigentlich war der 31. Oktober als Frist gesetzt worden. Nun ist der letzte mögliche Abgabetermin der 31. Januar 2023. Nach zahlreichen Warnungen unter anderem auch von Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte Christian Lindner die Verlängerung letzte Woche angeregt (wir berichteten).

Damit reagieren die Minister auf die Tatsache, dass bislang erst rund 20 Prozent der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Dass in den nächsten zwei Wochen die fehlenden 80 Prozent noch eingereicht werden, war nicht realistisch. Zugleich befürchteten die Minister, dass die Finanzämter kurz vor dem geplanten Fristende mit individuellen Anträgen auf Fristverlängerung überschwemmt werden könnten. Da Steuerberater oft erst kurz vor Fristende ihre Daten abgeben, hätte eine zusätzliche Überlastung gedroht.

Sinnvolle Entscheidung: Haus & Grund begrüßt Fristverlängerung

Die Verlängerung gebe den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft, twitterte Lindner. Haus & Grund Rheinland Westfalen zeigte sich erleichtert über die Nachricht. „Das ist eine sinnvolle Entscheidung“, sagte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. „Wir hatten ja ursprünglich eine Verlängerung bis Ende des Jahres gefordert. Insofern ist die Verlängerung gut. Das sorgt für eine große Erleichterung bei den betroffenen Eigentümern.“ Die müssen schließlich eine große Menge an Daten für die Steuererklärung zusammentragen, die teilweise nicht ganz so einfach zu beschaffen sind.

Zugleich empfiehlt Haus & Grund Rheinland Westfalen allen Eigentümern, möglichst zeitnah die Datenbeschaffung und die Abgabe der Steuererklärungen in Angriff zu nehmen. Denn: Sollten jetzt alle erstmal zuwarten, droht im Januar erneut die Abgabe vieler Erklärungen kurz vor Fristende und damit eine Überlastung der Finanzämter und nicht zuletzt auch der ELSTER-Systeme. Eine neuerliche Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister gestern explizit aus. Schließlich brauchen die Finanzämter und die Kommunen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.

Zahlreiche Informationen zur Grundsteuer-Feststellungserklärung finden Eigentümer auf unserer Themen-Seite.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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