Grundsteuer: Lindner plädiert für Fristverlängerung

Abzusehen war es schon seit dem Sommer: Die Probleme mit der Steuererklärung zur neuen Grundsteuer sind riesig, viele Bürger überfordert. Viel zu wenige Erklärungen sind bisher eingegangen – dabei naht die Abgabefrist am 31. Oktober. Trotzdem hat die Politik auf Rufe nach einer Fristverlängerung bislang nicht reagiert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will jetzt handeln.

Hält eine Fristverlängerung bei der Grundsteuer für nötig: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) (Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Phototek)

Abzusehen war es schon seit dem Sommer: Die Probleme mit der Steuererklärung zur neuen Grundsteuer sind riesig, viele Bürger überfordert. Viel zu wenige Erklärungen sind bisher eingegangen – dabei naht die Abgabefrist am 31. Oktober. Trotzdem hat die Politik auf Rufe nach einer Fristverlängerung bislang nicht reagiert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will jetzt handeln.

Berlin/Düsseldorf. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich jetzt doch für eine Fristverlängerung bei der Grundsteuer ausgesprochen. „Den Ländern werde ich den Vorschlag machen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. Die Menschen (sowie die Steuerberater und die Finanzbehörden) haben zu viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig“, schrieb Lindner gestern (5. Oktober 2022) auf Twitter.

Hintergrund: Eigentlich müssen alle Grundeigentümer in Deutschland bis zum 31. Oktober ihre sogenannte Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer abgegeben haben. Insgesamt rund 36 Millionen Grundstücke gilt es neu zu bewerten. Bislang ist allerdings erst zwischen einem Viertel und einem Drittel der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, stellte Lindner gestern im Interview mit RTL und n-tv fest.

NRW-Finanzminister reagiert reserviert

Lindner räumte ein, dass es zu Softwareproblemen gekommen war und dass viele Menschen, vor allem Ältere, mit der Abgabe der Steuererklärung überfordert seien. Daher spricht er sich jetzt dafür aus, die Frist um einige wenige Monate zu verlängern. Das kann Lindner aber nicht einfach selbst anordnen: Die Frist hat nicht der Bund festgelegt, sie wurde vielmehr von den Ländern gesetzt. Daher Lindners Aufruf an die Finanzminister der Länder.

Bei denen wiederum kam der Tweet aus Berlin nicht unbedingt gut an. NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) äußerte sich gegenüber der WAZ verstimmt darüber, dass Lindner nicht erst direkt mit den Länderfinanzministern gesprochen, sondern gleich eine solche Ankündigung über die Presse kommuniziert habe. „Wir sollten zunächst die weitere Entwicklung abwarten und hierzu eine einheitliche Linie auf Bund-Länder-Ebene abstimmen“, sagte Optendrenk der Zeitung.

Haus & Grund: Fristverlängerung unumgänglich

Der Niederrheiner meinte außerdem, es gebe keinen Grund, diesen Gesprächen vorzugreifen und hektisch zu agieren. Dabei läuft die Frist bereits in drei Wochen ab. Daher ist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen der Auffassung: „Die Fristverlängerung ist unausweichlich. Wir haben darauf schon Anfang August öffentlich hingewiesen“, stellt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya fest.

Auch sei es mit wenigen Monaten nicht getan. „Nötig ist eine Fristverlängerung bis weit ins nächste Jahr hinein. Es sind ja nicht nur viele Senioren mit der elektronischen Abgabe der Erklärung überfordert. Es werden einfach auch Daten abgefragt, die viele Eigentümer nicht mal so eben parat haben und erstmal recherchieren müssen.“ Das brauche Zeit – auch bei jüngeren Eigentümern, die mit der elektronischen Abgabe an sich kein Problem hätten.

Papierformulare ohne Härtefallantrag gefordert

„Außerdem muss jedem Bürger ohne weiteren Antrag die Möglichkeit gegeben werden, die Erklärung in Papierform abzugeben“, stellt Konrad Adenauer fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen fordert: „Die Finanzämter müssen die Formulare kostenlos jedem aushändigen, der sie haben möchte.“ Bislang verlieren viele Eigentümer nämlich viel Zeit damit, sich Hilfe für die Bedienung von ELSTER zu suchen. Alternative Papierformulare gibt es nur auf schriftlichen Antrag.

Dabei ist der hohe bürokratische Aufwand freilich vom Gesetzgeber verursacht worden, indem der Bund ein sehr kompliziertes, wertbasiertes Berechnungsmodell für die Grundsteuer beschlossen hat. Das Land Nordrhein-Westfalen könnte davon abweichen, hat aber darauf verzichtet. Ein Antrag der FDP-Fraktion, in NRW ein einfaches, flächenbasiertes Modell einzuführen, ist letzten Donnerstag (29. September 2022) vom Landtag abschließend abgelehnt worden. Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte sich in einer Sachverständigenanhörung vor dem Landtag für den Antrag ausgesprochen (Die Stellungnahme finden Sie hier).

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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