Handwerkervertrag an der Haustür: Welche Ansprüche hat der Kunde beim Widerruf?

Bei einem Haustürgeschäft hat der Kunde ein Widerrufsrecht und muss darauf hingewiesen werden. Das gilt auch beim Vertragsschluss mit einem Handwerker. Was passiert aber, wenn der Kunde widerruft, nachdem der Handwerker bereits einen Teil der Arbeit getan hat? Kann der Kunde seine Anzahlung dann ganz oder nur anteilig zurückverlangen? Dazu gibt es jetzt eine Gerichtsentscheidung.

Bei einem Haustürgeschäft hat der Kunde ein Widerrufsrecht und muss darauf hingewiesen werden. Das gilt auch beim Vertragsschluss mit einem Handwerker. Was passiert aber, wenn der Kunde widerruft, nachdem der Handwerker bereits einen Teil der Arbeit getan hat? Kann der Kunde seine Anzahlung dann ganz oder nur anteilig zurückverlangen? Dazu gibt es jetzt eine Gerichtsentscheidung.

Celle. Wer einem Handwerker an der Haustür einen Auftrag erteilt und den Auftrag später widerruft, kann die komplette Anzahlung zurückverlangen – auch, wenn der Handwerker bis dahin bereits einen Teil der Arbeiten erledigt hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und der Handwerker auf eine ordentliche Widerrufsbelehrung verzichtet hat. So hat es jedenfalls das Oberlandesgericht Celle entschieden (Beschluss vom 26.04.2022, Az.: 6 U 6/22).

Im konkreten Fall hatte ein Hauseigentümer mit einem Handwerker an der Haustür vereinbart, dass der Handwerker für 21.000 Euro Arbeiten an dem Haus durchführen sollte. Vorgesehen war Dachpfannen zu reinigen und zu versiegeln, außerdem sollte der Handwerker bestimmte Holzteile sanieren. Der Handwerker legte los. Als ein Teil der Arbeiten erledigt war, widerrief der Auftraggeber allerdings den Handwerkervertrag und wollte seine Anzahlung in Höhe von 12.500 Euro zurückbekommen.

Verbrauchervertrag oder Verbraucherbauvertrag?

Der Handwerker wollte gegen diese Forderung die Kosten seiner bereits erbrachten Leistungen aufrechnen. Er bezifferte sie auf 8.050 Euro. Daraus wurde aber nichts. Der Kunde gewann vor dem Landgericht Bückeburg, die Berufung des Handwerkers vor dem Oberlandesgericht Celle scheiterte ebenfalls. Er muss dem Kunden die volle Anzahlung zurückerstatten. Grund: Das Oberlandesgericht stufte den Vertrag zwischen Handwerker und Kunde nicht als Verbraucherbauvertrag, sondern nur als einfachen Verbrauchervertrag ein.

Das macht in diesem Fall einen gewichtigen Unterschied aus, wie das Gericht erklärte. Wird ein Verbraucherbauvertrag widerrufen, hat der Handwerker tatsächlich einen Anspruch darauf, dass der Kunde ihm die bereits geleistete Arbeit bezahlt. Bei einem Verbrauchervertrag ist das nur dann der Fall, wenn der Kunde beim Vertragsabschluss ausreichend darüber informiert wurde, dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht. Eine solche Widerrufsbelehrung hatte der Handwerker in diesem Fall aber bei seinem Haustürgeschäft nicht abgegeben.

Keine Widerrufsbelehrung: Volle Anzahlung zu erstatten

Daher bleibt er auf seinen Kosten sitzen, muss dem Kunden die volle Anzahlung erstatten. Dass es sich hier nicht um einen Verbraucherbauvertrag gehandelt hatte, machte das Gericht am Umfang der Maßnahmen fest. Ein Verbraucherbauvertrag setzt laut Gericht voraus, dass es sich um erhebliche Arbeiten handelt, die mehrere Gewerke umfassen und in ihrem Ausmaß einem Neubau gleichzustellen sind. Das war hier offensichtlich nicht der Fall gewesen. Auch für einen eventuellen Verstoß der Rückforderung gegen Treu und Glauben sah das Gericht in diesem Fall keine Anhaltspunkte.

Wer einen Verbraucherbauvertrag abschließen möchte – also ein Geschäft mit großem Umfang – sollte das auch ohnehin besser nicht an der Haustür machen. Eine Vorlage für einen rechtssicheren Bauvertrag stellt Haus & Grund Rheinland Westfalen auf seiner Website kostenlos zur Verfügung. Dort findet sich auch eine Vorlage für einen Handwerkervertrag, mit dem Einzelgewerke beauftragt werden können. Zum Informationsangebot gehören außerdem Infoblätter, die Hilfestellungen zur Nutzung der Vertragsmuster geben.

Download

Verbraucherbauvertrag Einfamilienhaus / Schlüsselfertigbau (PDF, 1,5 MB; Stand: 04/2020)
Handwerkervertrag (PDF, 1,5 MB; Stand: 04/2020)
Checkliste Leistungsbeschreibung (PDF, 216 KB)

Ergänzende Hilfestellungen bieten die folgenden Infoblätter:

Beauftragung eines Handwerkers (PDF, 1,4 MB; Stand: 01/2018)
Tipps für Bauherren (PDF, 1,4 MB; Stand: 01/2018)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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