Haus & Grund Rheinland empfiehlt: Eigenes Haus vor Hochwasser schützen

Anhaltendes Tauwetter bringt die ernormen Schneemassen derzeit zum Schmelzen. Sollte starker Regen hinzutreten, steigt das Risiko von Hochwasser im Rheinland enorm an. Keller, Garagen, Außenanlagen und die unteren Geschosse sind bei Hochwasser am stärksten gefährdet. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland rät betroffenen Hauseigentümern daher, die eigene Immobilie vor dem Hochwasser zu schützen.

Anhaltendes Tauwetter bringt die ernormen Schneemassen derzeit zum Schmelzen. Sollte starker Regen hinzutreten, steigt das Risiko von Hochwasser im Rheinland enorm an. Keller, Garagen, Außenanlagen und die unteren Geschosse sind bei Hochwasser am stärksten gefährdet. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland rät betroffenen Hauseigentümern daher, die eigene Immobilie vor dem Hochwasser zu schützen.

Hochwasser und Überschwemmungen können gerade in Wohnungen und Keller große Schäden anrichten. Hierbei gelangt das Wasser durch Türen oder Fenster ins Haus. Es kann auch zum Rückstau kommen und das Wasser dringt so durch Gullys, Waschbecken oder Toiletten ein. „Damit es nicht soweit kommt, sollten Türe, Fenster, Lichtschächte und Keller durch mobile Schutzsysteme wie z. B. den klassischen Sandsäcken schnell verschlossen werden können“, empfiehlt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Auch eine leistungsfähige Pumpe sollte einsatzbereit vorhanden sein. Ab einer bestimmten Überschwemmungshöhe ist die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet. In diesem Fall muss in Abstimmung mit einem Statiker gegebenenfalls mit sauberem Wasser kontrolliert geflutet werden. Sollte das Wasser trotz aller Schutzmaßnahmen ins Haus eingedrungen sein, hat man den Schaden schnellstmöglich der Versicherung zu melden. Bei den Aufräumarbeiten ist zu beachten, dass man den Keller erst dann auspumpen darf, wenn der Wasserstand außerhalb des Gebäudes gesunken ist. „Sonst besteht die Gefahr, dass das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt wird, mit der Folge, dass Risse entstehen“, warnt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Wolfgang Friedrich. „Sobald der Wasserspiegel allerdings fällt, sollten unverzüglich Schlamm und Dreck entfernt werden, bevor alles trocknet“, so Friedrich weiter. Um den Schaden gering zu halten, sollte in den vom Hochwasser betroffenen unteren Stockwerken von vornherein auf eine hochwertige Ausstattung dieser Räume verzichtet werden. Lacke oder Lösungsmittel sind wassergefährdende Stoffe und gehören dort ebenfalls nicht hin. Elektrische Versorgungseinrichtungen und Heizungsanlagen sollten in hochwassergefährdeten Gebäuden in höheren Stockwerken installiert werden. Wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge oder Versicherungsunterlagen sind an einem sicheren Ort unterzubringen.

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