Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren

Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Finanzplanung des Bundes schwer getroffen: Die eigentlich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie bewilligten und dann dafür doch nicht benötigten 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimafonds zweckentfremdet werden. Jetzt muss die Wärmewende neu geplant werden: Mit CO2-Bepreisung und Klimageld statt Ordnungsrecht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Finanzplanung des Bundes schwer getroffen: Die eigentlich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie bewilligten und dann dafür doch nicht benötigten 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimafonds zweckentfremdet werden. Jetzt muss die Wärmewende neu geplant werden: Mit CO2-Bepreisung und Klimageld statt Ordnungsrecht.

Berlin. Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 nutzen, um die Wärmewende im Gebäudebereich vollkommen neu aufzustellen. Das fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Plan, die Eigentümer mit Ordnungsrecht zu überziehen und dann diese Belastungen mit Steuergeld zu mildern, war und ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er plädierte dafür, auf ordnungsrechtliche Vorgaben – wie beispielsweise das Heizungsgesetz – gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen. „Diese CO2-Bepreisung muss zwingend durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. So fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen“, erläuterte Warnecke.

Es sei dann vor allem Aufgabe des Staates, Grundlagenforschung zu finanzieren und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Aufgaben seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesem auch von führenden Ökonomen favorisierten Klimaschutzansatz würden die Klimaziele bis 2045 punktgenau erreicht – allerdings zu deutlich geringeren Kosten als mit Ordnungsrecht.

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