Mittel freigegeben: Bund gibt dieses Jahr 3,5 Milliarden Euro für Wohnraumförderung

Bund gibt dieses Jahr 3,5 Milliarden Euro für Wohnraumförderung

Mit dem Platzen der Ampel-Koalition im Bund kamen sofort Sorgen auf, wie es mit der Finanzierung der verschiedensten Förderprogramme weiter geht, bis eine neue Bundesregierung im Amt ist. In einem Bereich gibt es jetzt Entwarnung und damit Planungssicherheit: Für die öffentliche Wohnraumförderung und die Städtebauförderung steht Geld bereit.

Mit dem Platzen der Ampel-Koalition im Bund kamen sofort Sorgen auf, wie es mit der Finanzierung der verschiedensten Förderprogramme weiter geht, bis eine neue Bundesregierung im Amt ist. In einem Bereich gibt es jetzt Entwarnung und damit Planungssicherheit: Für die öffentliche Wohnraumförderung und die Städtebauförderung steht Geld bereit.

Berlin. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat 3,5 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung in diesem Jahr freigegeben. Zusätzlich wurden außerdem 750 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereitgestellt. Das hat das Bundesbauministerium gestern (30. Januar 2025) mitgeteilt. „Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses für die Freigabe der Mittel. Das schafft Planungssicherheit für Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Die Mittel für die Wohnraumförderung fließen an die Länder, welche die Förderung dann in Eigenregie gestalten. Dabei legen sie oft eine vergleichbare Summe aus der Landeskasse drauf. Nordrhein-Westfalen ist dabei seit Jahren sehr engagiert (wir berichteten). So konnte NRW den Abschwung beim Wohnungsbau im bundesweiten Vergleich betrachtet ein Stück weit auffangen. „Der soziale Wohnungsbau hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsfaktor für die Bauwirtschaft erwiesen“, stellt auch Bundesbauministerin Geywitz fest.

Geld für Sozialwohnungen, Eigentumsförderung und Städtebauförderung

Insgesamt plant der Bund bis 2028 Mittel in Höhe von 21,65 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung ein, damit mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen kann. Nach Angaben des Bundesbauministeriums konnten im Jahr 2023 insgesamt 49.430 Wohneinheiten gefördert werden. Das waren 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei fließen die Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung nicht nur in den Neubau mietpreisgebundener Mietwohnungen (sog. Sozialwohnungen), sondern auch in die Wohneigentumsförderung. Nordrhein-Westfalen tut sich hierbei in den letzten Jahren mit attraktiven Konditionen hervor (wir berichteten).

Mit der Städtebauförderung werden derweil beispielsweise Parks, Plätze, Sportanlagen, Kita- und Schulanlagen sowie Stadtteilzentren gefördert. Dabei geht es Verschönerung, aber auch um mehr Barrierefreiheit. Die Städtebauförderung umfasst zudem nach Angaben des Bundesbauministeriums „die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.“ So können die Kommunen mit Hilfe der Förderung das Wohnumfeld aufwerten und zukunftsfähig gestalten.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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