Neue Grundsteuer-Anzeigepflicht beachten!

Neue Grundsteuer-Anzeigepflicht beachten!

Die reformierte Grundsteuer wird auf Grundlage zahlreicher Daten zu Grundstücken und Gebäuden berechnet. Deswegen mussten die Eigentümer eigens Steuererklärungen für ihre Objekte abgeben. Doch an den gemeldeten Daten können sich Änderungen ergeben – etwa durch Umbaumaßnahmen am Haus. In diesem Fall gilt eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Die reformierte Grundsteuer wird auf Grundlage zahlreicher Daten zu Grundstücken und Gebäuden berechnet. Deswegen mussten die Eigentümer eigens Steuererklärungen für ihre Objekte abgeben. Doch an den gemeldeten Daten können sich Änderungen ergeben – etwa durch Umbaumaßnahmen am Haus. In diesem Fall gilt eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Berlin. Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärung war der 1. Januar 2022. Wenn sich nach diesem Tag etwas an der Immobilie geändert hat, das für die Grundsteuerbewertung von Bedeutung ist, muss der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte dies dem Finanzamt unaufgefordert anzeigen.

Für Immobilien in Bayern, Hamburg und Niedersachsen muss die Anzeige jeweils bis zum 31. März des auf die Änderung folgenden Jahres abgegeben werden. Für Immobilien in allen anderen Bundesländern, also auch in Nordrhein-Westfalen, muss die Anzeige schon bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Welche Änderungen müssen angezeigt werden?

Anzeigepflichtige Änderungen können zum Beispiel sein: Umbauten oder Ausbauten, die sich auf die Wohnfläche oder Nutzfläche auswirken, aber auch eine Änderung der Nutzungsart (Wohnen/Gewerbe/Landwirtschaft). Eine Kernsanierung oder die Bebauung eines zuvor unbebauten Grundstücks müssen ebenfalls dem Finanzamt angezeigt werden.

In Zweifelsfällen sollte lieber eine Anzeige zu viel als eine zu wenig erfolgen, denn es gelten hier dieselben Sanktionen wie für andere unterlassene oder unvollständig abgegebene Steuererklärungen. Auch die Anzeigepflicht ist grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal zu erfüllen, in Härtefällen sind als Ausnahme Papiererklärungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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