Personenaufzüge in Mehrfamilienhäusern: Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht

Aufzug: Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht

Wie viele andere technische Geräte müssen auch Personenaufzüge in Wohngebäuden regelmäßig gewartet werden. Wie oft eine Wartung fällig ist, regelt die Betriebssicherheitsverordnung. Auch wenn sich diese primär mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeitsmitteln auseinandersetzt, gilt sie auch für Personenaufzüge in vermieteten Mehrfamilienhäusern.

Wie viele andere technische Geräte müssen auch Personenaufzüge in Wohngebäuden regelmäßig gewartet werden. Wie oft eine Wartung fällig ist, regelt die Betriebssicherheitsverordnung. Auch wenn sich diese primär mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeitsmitteln auseinandersetzt, gilt sie auch für Personenaufzüge in vermieteten Mehrfamilienhäusern.

Berlin. In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass Personenaufzüge spätestens alle zwei Jahre einer Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (wie beispielsweise dem TÜV) zu unterziehen sind. Hierbei wird geprüft, ob sich der Aufzug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sicher verwendet werden kann. Zudem wird untersucht, ob die notwendigen technischen Unterlagen wie eine CE-Kennzeichnung sowie ein Notfallplan vorhanden und plausibel sind.

Sollte die Überwachungsstelle bei einer Prüfung feststellen, dass die aktuellen Prüfungsintervalle zu lang sind, können diese in Abstimmung mit dem Eigentümer verkürzt werden. Sollte der Eigentümer mit der vorgeschlagenen Fristverkürzung nicht einverstanden sein, muss er sich an die zuständige Baubehörde wenden. Zwischen den jeweiligen Hauptprüfungen muss zudem jeweils eine Zwischenprüfung erfolgen.

Zusätzliche Zwischenprüfungen, Notrufanlagen und Notfallplan

Auch diese kann nur von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. Bei der Zwischenprüfung wird eine Sicht- und einfache Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie ausgewählter sicherheitsrelevanter Bauteile vorgenommen. Sie ist also weniger aufwendig als eine Hauptprüfung. Mit Haupt- und Zwischenprüfung müssen Personenaufzüge aber selbst bei maximaler Ausnutzung der Fristen mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Seit 2016 müssen Personenaufzüge zudem mit Notrufanlangen und Notfallplänen ausgestattet sein. Die Notrufanlage muss eine Zwei-Wege-Kommunikation mit einem ständig erreichbaren Notdienst ermöglichen. Diesem Notdienst ist zudem ein Notfallplan zur Verfügung zu stellen, in dem mindestens der Standort des Aufzugs, Angaben zum Verantwortlichen, Angaben zu Personen, die Zugang zu den Aufzugseinrichtungen haben, Angaben zum Nothelfer, einer prognostizierten Dauer bis zum Beginn eines Befreiungseinsatzes sowie eine Anleitung für eine Notbefreiung enthalten sind.

Muster für solche Notfallpläne werden von den Aufzugsherstellern oder den Überwachungsstellen zur Verfügung gestellt. Die Notbefreiungsanleitung und die zur Befreiung Eingeschlossener erforderlichen Hilfsmittel müssen zudem in unmittelbarer Nähe des Aufzuges bereitgehalten werden.

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