Wir fördern die Inhalte der Einbruchschutz-Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ der Polizei NRW. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über Möglichkeiten des Einbruchschutzes kostenlos und neutral bei einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizei NRW oder unter einbruchschutz.polizei.nrw.
Die Einbruchzahlen sind in NRW nach der Corona-Zeit wieder stark gestiegen, letztes Jahr um 21,5 Prozent. Zu Beginn der dunklen Jahreszeit, die Dieben mehr Gelegenheiten bietet, stehen darum an diesem Wochenende Tipps zum Einbruchschutz in NRW besonders im Fokus. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, was Vermieter und Eigentümer wissen sollten.
Düsseldorf. Zum Beginn der dunklen Jahreszeit weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen auf die Wichtigkeit von Einbruchschutzmaßnahmen hin. „Kommt der Einbrecher nicht schnell ins Haus, gibt er lieber auf, als womöglich entdeckt zu werden. So ist letztes Jahr mit 46,8 Prozent fast jeder zweite Einbruchsversuch gescheitert“, sagt Präsident Konrad Adenauer. Sein Landesverband unterstützt das landesweite Aktionswochenende zum Einbruchschutz, mit dem das Landeskriminalamt (LKA) vom 27. bis 29. Oktober die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren möchte.
Das Winterhalbjahr bietet den Einbrechern durch die Dunkelheit besonders gute Gelegenheiten. Eine gute Beleuchtung des Grundstücks mit Bewegungsmeldern sowie Zeitschaltuhren für Innenbeleuchtung und Rollläden helfen dagegen. Aber: „Einbrecher sind zu jeder Tageszeit auf Beutezug und nutzen jede Gelegenheit, wenn die Bewohner mal kurz weg sind“, berichtet Adenauer.
Daher sei auch ein guter mechanischer Einbruchschutz wichtig. Aufbohrsichere Türschlösser, zusätzliche Panzerriegel für Wohnungstüren, einbruchhemmende Rollläden oder Fenster mit Pilzkopfbeschlägen, die sich nicht aufhebeln lassen: „Für den mechanischen Einbruchschutz stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, vieles davon ist auch nicht besonders teuer“, stellt Adenauer fest.
Nur zertifizierte Sicherungstechnik einsetzen
„Lassen Sie ausschließlich geprüfte und zertifizierte Sicherungstechnik von spezialisierten Fachbetrieben einbauen“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Sein Tipp: „Nutzen Sie vorher das kostenlose Beratungsangebot der örtlichen Polizei. Deren technische Fachberater können Ihnen neutral, ohne Verkaufsinteresse, Tipps für wirkungsvolle Schutzmaßnahmen an Ihrer Immobilie geben.“ Die Kontaktdaten zur Beratung sowie Listen mit Fachunternehmen bietet das LKA auf der Website www.k-einbruch.de an.
Wer in Einbruchschutz investiert, kann dafür staatliche Fördermittel bekommen. So gibt es die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ auch für Verbesserungen am Einbruchschutz. „Das frühere Zuschussprogramm ist allerdings aktuell nicht verfügbar“, berichtet Amaya. „Wer Fenster und Türen erneuern möchte, sollte Einbruchschutz und energetische Verbesserung zusammen denken. So ist eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude möglich.“
Einbruchschutz: Tipps für Vermieter
Für Mietwohnungen gilt: Vermieter können investieren und eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. „Alternative ist eine Modernisierungsvereinbarung. Dann kann der Vermieter die Maßnahmen machen lassen, der Mieter als Profiteur direkt die Kosten tragen“, erklärt Amaya. Dabei sollte man schriftlich vereinbaren, was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme?
Auf eigene Faust dürfen Mieter nur mit Erlaubnis des Vermieters handeln. Sie haben aber inzwischen einen Rechtsanspruch auf bauliche Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. Auch Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf Einbruchschutzmaßnahmen in ihrer gesamten Wohnanlage. Rechtliche Beratung zur Umsetzung bekommen Eigentümer und Vermieter beim örtlichen Verein von Haus & Grund.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.