Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU, rechts) und Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen, links) präsentieren den Koalitionsvertrag (Bildquelle: CDU NRW - Paul Schneider).
Wochenlang haben CDU und Grüne nach der Landtagswahl in NRW im Verborgenen die Köpfe zusammengesteckt und verhandelt. Nichts drang nach außen, bis jetzt: Nun liegt der fertig ausverhandelte Koalitionsvertrag für eine neue schwarz-grüne Landesregierung auf dem Tisch. Für private Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren enthält er viele wichtige Neuigkeiten.
Düsseldorf. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen) haben gestern (23. Juni 2022) den Koalitionsvertrag ihrer Parteien zur Bildung der neuen NRW-Landesregierung vorgestellt. Die Parteien bezeichnen ihn als „Zukunftsvertrag“. Er beinhaltet für die privaten Immobilieneigentümer und Vermieter, die Bau- und Wohnungswirtschaft zahlreiche Neuerungen, welche die neue Landesregierung für die nächsten fünf Jahre plant.
Dazu gehört eine umfassende Solarpflicht: Schon ab 2024 soll jedes neue gewerbliche Gebäude, ab 2025 jedes neue Wohnhaus mit Solarzellen bestückt werden müssen. Ab 2026 soll diese Pflicht dann auch für Bestandsgebäude gelten, wenn das Dach saniert wird. Abstandsregelungen für nicht brennbare Solaranlagen sollen nach Möglichkeit entfallen. Begleitend dazu möchten die Koalitionäre Mieterstromprojekte mit Landesmitteln unterstützen. Ebenfalls aus Landesmitteln soll künftig der Straßenausbau in den Kommunen finanziert werden. Die Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum Januar 2018 abgeschafft.
Grunderwerbsteuer: Entlastung geplant, Details offen
Auch bei der Grunderwerbsteuer haben sich CDU und Grüne eine Entlastung der Bürger vorgenommen, lassen im Koalitionsvertrag aber noch völlig offen, wie sie konkret vorgehen möchten. Sie schreiben: „Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen worden sind, werden wir Spielräume zur gezielten Entlastung beim Ersterwerb selbst genutzter Wohnimmobilien bis zu einem angemessenen Kaufpreis nutzen.“
Man möchte zudem prüfen, ob sich ein Modell zum Mietkauf in NRW umsetzen lässt. Außerdem will Schwarz-Grün das Programm „Jung kauft Alt“ beibehalten und stärken. Die öffentliche Wohnraumförderung möchte die Koalition auf dem bisherigen Niveau fortsetzen und verstärkt auf die Schaffung von preisgebundenem Mietwohnraum ausrichten. Bis 2027 sollen 45.000 neue mietpreisgebundene Wohnungen entstehen. Zugleich soll die Wohnraumförderung in all ihren Facetten so gestaltet werden, dass speziell nachhaltiges Bauen gefördert wird.
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Im Bestand soll es mehr Fördermittel für Modernisierungen geben, die eine Verbesserung von Klimaneutralität und Barrierefreiheit herbeiführen. Aus Gründen des Klimaschutzes sieht der Koalitionsvertrag vor, das Bauen mit Holz zu forcieren. Es soll eine „Koalition für den Holzbau in Nordrhein-Westfalen“ ins Leben gerufen werden. Daneben wird aber auch der 3D-Druck von Gebäuden aus Beton, in dem NRW in den letzten Jahren Pionierarbeit geleistet hat, weiter vorangetrieben werden.
Schottergärten möchte die neue Landesregierung nicht mehr sehen und will Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Verbote umzusetzen. Zugleich möchte man Dach- und Fassadenbegrünungen fördern. In den nächsten fünf Jahren sollen 1.000 neue Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen entstehen. Die bisherigen pauschalen Abstandsregeln zwischen Windrädern und Wohnbebauung sollen abgeschafft und Windräder in Gewerbegebieten ermöglicht werden.
Eingriffe in den Mietwohnungsmarkt geplant
Angestrebt ist außerdem, ein Recht auf Wohnen als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern. Der Koalitionsvertrag sieht zudem weitere Eingriffe in den Mietwohnungsmarkt vor. Die Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung soll zeitnah ausgeweitet werden, die Kündigungssperrfrist möchte die Koalition von 5 auf 8 Jahre anheben. Das Wohnraumstärkungsgesetz soll verschärft werden, vor allem sollen Kurzzeitvermietungen über Portale wie airBnB auf 8 Wochen pro Jahr beschränkt werden.
Auch in Sachen Wohnungsbau setzt die Koalition auf staatliches Handeln. Sie will das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes durch eine Verordnung in NRW zur Wirkung bringen. Dadurch erhalten die Kommunen ein erweitertes Vorkaufsrecht. Sie sollen künftig eine vorsorgende Bodenpolitik betreiben, also Grundstücke privaten Investoren vorenthalten. Das Land will eigene Grundstücke ausschließlich per Erbbaurecht zur Bebauung bereitstellen. Die Gründung von Baugenossenschaften soll erleichtert werden.
Koalitionsvertrag steht, Kabinett noch nicht
„Wir werden den Koalitionsvertrag in unserer Vorstandssitzung kommende Woche eingehend analysieren“, erklärt der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Konrad Adenauer. „Ich erkenne aber bereits positive und negative Aspekte darin, mit denen wir uns im Einzelnen auseinandersetzen werden.“ Abzuwarten bleibt natürlich, wie weitgehend die Koalition ihren Vertrag auch umsetzen wird. Die bisherige schwarz-gelbe Koalition hatte weite Teile ihres Koalitionsvertrags nicht umgesetzt, teilweise sogar das Gegenteil der Pläne verwirklicht.
Noch unklar ist außerdem, wer dem neuen Kabinett angehören wird. Fest steht nur: Es wird ein CDU-Bauministerium geben. Das Verkehrs-Ressort wandert dagegen ins Umweltministerium, das die Grünen besetzen werden. Außerdem wird es ein grünes „Super-Ministerium“ für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie“ geben. Auch das Justiz-Ministerium wird von den Grünen geleitet werden. Die Personalien dürften bald bekannt gegeben werden: Schon kommenden Dienstag soll der Ministerpräsident gewählt und am folgenden Tag sein Kabinett vereidigt werden.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.