Starker Grundsteueranstieg droht: Gegenmaßnahmen gefordert

Starker Grundsteueranstieg droht

Die Kommunen haben damit begonnen, das Grundsteueraufkommen zu berechnen, das ihnen nach der Reform ab 2025 zufließen wird. Doch die Ergebnisse lassen Böses erahnen: Wenn die Reform für die Kommunen aufkommensneutral ausfallen soll, drohen Eigentümern und Mietern von Wohngrundstücken kräftige Steuererhöhungen. Die FDP fordert Gegenmaßnahmen.

Für Eigentümer und Mieter von Wohngrundstücken droht die Reform der Grundsteuer eine teure Überraschung bereit zu halten

Die Kommunen haben damit begonnen, das Grundsteueraufkommen zu berechnen, das ihnen nach der Reform ab 2025 zufließen wird. Doch die Ergebnisse lassen Böses erahnen: Wenn die Reform für die Kommunen aufkommensneutral ausfallen soll, drohen Eigentümern und Mietern von Wohngrundstücken kräftige Steuererhöhungen. Die FDP fordert Gegenmaßnahmen.

Düsseldorf. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat kürzlich Alarm geschlagen: Die Reform der Grundsteuer droht die Eigentümer von Wohngrundstücken massiv zu benachteiligen. Ihre Grundstücke würden durch die Reform deutlich stärker belastet werden als Gewerbegrundstücke. Das ergibt sich aus ersten Berechnungen der Kommunen, die inzwischen dabei sind, auf Grundlage der von den Finanzämtern erfassten Steuererklärungen das künftige Grundsteueraufkommen zu berechnen.

Anhand der Ergebnisse können die Kommunen einschätzen, welche Veränderungen sie an den Hebesätzen vornehmen müssen, um die versprochene aufkommensneutrale Gestaltung der Reform zu erzielen. Sprich: Die Einnahmen der Kommunen sollen nach der Reform so hoch sein wie vorher. Doch die ersten Berechnungen zeigen: Dafür müssen viele Kommunen ihren Hebesatz zum Teil deutlich erhöhen. Das wiederrum wirkt sich besonders nachteilig auf die Höhe der Steuern aus, die für Wohngrundstücke zu zahlen sein werden.

Grundsteuer droht das Wohnen zu verteuern

„Diese Mehrbelastung des Faktors Wohnen ist die seit Jahren bekannte, automatische Konsequenz einer wertbasierten Grundsteuerberechnung in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu einem flächenbasierten Berechnungsansatz“, stellt die FDP-Landtagsfraktion dazu in einem Antrag fest, den sie jetzt ins Parlament eingebracht hat. Die liberalen Abgeordneten wollen mit dem Antrag erreichen, dass der Landtag die Landesregierung zum Gegensteuern auffordert, um die Mehrbelastung der Wohneigentümer und Mieter noch abzuwenden.

„Eine derartige überproportionale steuerliche Belastung von Wohngrundstücken entspricht nicht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit“, warnen die Liberalen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die Wohnkosten in den letzten Jahren vor allem im Bereich der Nebenkosten ohnehin schon stark gestiegen seien. Zu diesem Ergebnis ist auch der NRW-Wohnkostenbericht von Haus & Grund Rheinland Westfalen in den letzten Jahren immer wieder gekommen (wir berichteten).

FDP fordert Anpassung der Steuermesszahlen

Mit ihrer Forderung nach einem Eingreifen der Landesregierung ist die FDP nicht allein. Auch der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), das Land müsse dringend gegensteuern: „Eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar.“ In der Tat hätte die Landesregierung die Möglichkeit, kurzfristig für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu sorgen – auch wenn sie weiterhin am Bundesmodell festhält.

Nordrhein-Westfalen hat wie alle Bundesländer durch die Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuerreform die Möglichkeit, die Steuermesszahlen auf Landesebene anzupassen“; beschreibt die FDP-Fraktion den möglichen Ausweg in ihrem Antrag. Die Regierung stehe „dringend in der Verantwortung, über eine solche Nachbesserung die steuerliche Ungleichbehandlung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken abzuwenden“, fordern die Liberalen.

Haus & Grund Rheinland Westfalen unterstreicht Handlungsbedarf

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass andere Bundesländer, die ebenfalls das Bundesmodell für die neue Grundsteuer verwenden, die Problematik bereits vorausgesehen und ihre Steuermesszahlen entsprechend angepasst haben. Hier müsse NRW nachziehen. Der Vorstoß der Liberalen trifft auch beim Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen auf Zustimmung. „Selbstnutzende Eigentümer und Mieter zahlen die Grundsteuer gleichermaßen. Sie alle leiden seit Jahren unter stark steigenden Wohnnebenkosten“, stellt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya fest.

„Auch die Grundsteuer ist seit Jahren ein Kostentreiber. Wer Mietpreisbremsen erlässt und Kappungsgrenzen absenkt, um das Wohnen bezahlbar zu halten, der darf nicht andererseits zulassen, dass jetzt noch ein Kostensprung durch die Grundsteuerreform hinzukommt.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen hat das sogenannte Grundsteuer-Bundesmodell von Beginn an kritisiert und auf die Gefahr deutlich steigender Wohnkosten hingewiesen. Ein eigenes Berechnungsmodell für die Steuer mochte Nordrhein-Westfalen aber bislang dennoch nicht einführen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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