Ab 1. Dezember: Wohnungseigentümer mit Anspruch auf zertifizierten Verwalter

Wohnungseigentümer mit Anspruch auf zertifizierten Verwalter

Die WEG-Reform hat bei ihrem Inkrafttreten im Dezember 2020 viele Neuerungen für Wohnungseigentümer gebracht. Eine wesentliche Änderung tritt allerdings jetzt erst in Kraft: Zum 1. Dezember kommt der Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Es gibt aber Ausnahmen sowie eine weitere Übergangsfrist zu beachten und nicht jeder Verwalter braucht eine IHK-Prüfung.

Die WEG-Reform hat bei ihrem Inkrafttreten im Dezember 2020 viele Neuerungen für Wohnungseigentümer gebracht. Eine wesentliche Änderung tritt allerdings jetzt erst in Kraft: Zum 1. Dezember kommt der Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Es gibt aber Ausnahmen sowie eine weitere Übergangsfrist zu beachten und nicht jeder Verwalter braucht eine IHK-Prüfung.

Düsseldorf. Für Wohnungseigentümer naht ein bedeutsamer Stichtag: Vom 1. Dezember an haben sie einen Rechtsanspruch darauf, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Das neue Anrecht wurde im Zuge der WEG-Reform eingeführt, die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat. Für die Verwalterzertifizierung hatte man allerdings einen längeren Vorlauf festgelegt, damit die Verwalter ausreichend Zeit bekommen, sich zertifizieren zu lassen.

Und es gibt eine weitere Übergangsfrist zu beachten: Wer bereits vor dem 1. Dezember 2020 als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bestellt war, gilt noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter, auch wenn er noch kein Zertifikat haben sollte. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen WEG-Verwalter eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen (wir berichteten).

Zertifizierter Verwalter: Prüfung vor der IHK nötig

Allerdings bieten bislang nicht alle Industrie- und Handelskammern diese Prüfungen an. In Nordrhein-Westfalen ist jeweils die IHK in Krefeld, Düsseldorf, Bonn, Hagen, Münster und Bielefeld als Prüfungsstelle aktiv. In Aachen, Köln, Remscheid, Wuppertal, Olpe, Siegen, Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Arnsberg und Detmold bietet die jeweilige örtliche IHK die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter dagegen nicht an und plant dies auch nicht.

Mit 6 von 18 bietet also nur jede dritte IHK in NRW die Prüfung an, im Kern des Ruhrgebiets keine Einzige. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist durchaus umfangreich. Sie umfasst 60 Unterrichtseinheiten zu den rechtlichen Grundlagen, 30 zu den technischen Grundlagen. Weitere 20 Unterrichtseinheiten sind zu den kaufmännischen Grundlagen der Verwaltertätigkeit zu absolvieren und 10 zu den Grundlagen der Immobilienwirtschaft.

Eigenverwaltung kleiner WEG bleibt möglich

Für einige Berufsgruppen gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung: So müssen zum Beispiel Immobilienkaufleute und Volljuristen keine IHK-Prüfung ablegen. Sie gelten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation automatisch als den zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Dasselbe gilt für geprüfte Immobilienfachwirte und für all jene, die ein abgeschlossenes Studium mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt nachweisen können.

Die Neuregelung, dass die ordnungsgemäße Verwaltung der WEG einen zertifizierten Verwalter erfordert, gilt allerdings nicht für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften. Wenn es in einer Gemeinschaft nur maximal 8 Sondereigentumseinheiten gibt und einer der Miteigentümer zum Verwalter bestellt wurde, muss kein zertifizierter Verwalter bestellt werden. Das gilt zumindest solange nicht mindestens ein Drittel der Miteigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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