Förderchaos beim nachhaltigen Bauen: Land NRW springt ein

Förderchaos beim nachhaltigen Bauen: Land NRW springt ein

Das Chaos rund um den Bundeshaushalt hat Ende des alten Jahres für viel Wirbel in Deutschland gesorgt. Bauherren sahen sich mit plötzlichen Förderstopps konfrontiert, etwa beim Bundesprogramm für nachhaltigen Neubau. Noch immer ist nicht ganz klar, wann es genau mit dem Programm weitergeht. Das Land NRW springt jetzt übergangsweise mit einem eigenen Programm ein.

Das Chaos rund um den Bundeshaushalt hat Ende des alten Jahres für viel Wirbel in Deutschland gesorgt. Bauherren sahen sich mit plötzlichen Förderstopps konfrontiert, etwa beim Bundesprogramm für nachhaltigen Neubau. Noch immer ist nicht ganz klar, wann es genau mit dem Programm weitergeht. Das Land NRW springt jetzt übergangsweise mit einem eigenen Programm ein.

Düsseldorf. Das Land NRW greift Bauherren unter die Arme, die vom Förderstopp bei der KfW-Neubauförderung betroffen sind. Wie berichtet hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau am 14. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung gestoppt, weil der Fördertopf leer gelaufen ist. Aufgefüllt wird er erst wieder mit dem Inkrafttreten des neuen Bundeshaushalts. Nach aktuellen Angaben auf der Website der KfW sind voraussichtlich ab Anfang Februar wieder Anträge möglich, ein genauer Termin kann jedoch noch nicht genannt werden.

Da ist eine unmittelbar vor den Feiertagen veröffentlichte Meldung des NRW-Bauministeriums sicher für einige Bauherren in Nordrhein-Westfalen von großem Interesse: Das Land NRW bietet zur Überbrückung der Förderlücke eine eigene Förderung für nachhaltiges Bauen an. Das Förderprogramm „NRW.BANK. Nachhaltig Wohnen“ gab es auch vorher schon, die Konditionen werden jedoch kurzfristig noch weiter verbessert. „Ab sofort können Privatpersonen, die nachhaltig bauen oder sanieren wollen, das Förderprogramm zu einem deutlich geringeren Zins erhalten“, teilte das NRW-Bauministerium mit.

Stark vergünstigte Zinsen

„Auf Nordrhein-Westfalen ist damit Verlass. Die erneute Vollbremsung bei dem KfW-Programm für klimafreundliche Neubauten durch die Bundesregierung sorgt für massive Verunsicherung bei Bauwilligen. Unsicherheit ist jedoch der Feind von Investitionen“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zum Hintergrund der Maßnahme. „Das Förderchaos des Bundes schadet dem Wohnungsbau und der Energieeffizienz massiv. Nordrhein-Westfalen steuert dagegen. Wir sind der NRW.BANK für das Ergreifen dieser Landesinitiative sehr dankbar“, betonte die Ministerin.

Der neue Zinssatz liegt demnach rund 3 Prozentpunkte unter den aktuell marktüblichen Zinsen. „Bei einem Beispielkredit von 250.000 Euro läge die Zinsersparnis im Vergleich zu diesen Marktkonditionen je nach Laufzeit bei etwa 600 Euro pro Monat“, rechnet die NRW.BANK vor. Diese angepassten Konditionen gelten solange, bis die KfW ihr Förderprogramm wieder aufnehmen kann, längstens jedoch bis zum 31. März 2024. Damit sind also auch eventuelle weitere Verzögerungen noch abgefedert. Das Programm der NRW.BANK steht Privatleuten offen, die privates Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, kaufen oder sanieren möchten.

Bis zu 100 Prozent Finanzierung für nachhaltiges Sanieren

Um die Förderung zu bekommen, muss man beim Bau bzw. der Sanierung der Immobilie auf Nachhaltigkeit achten: „Förderfähig ist eine nachhaltige Bauweise, die die Energieeffizienz steigert und den Einsatz von recyclebaren Rohstoffen, die Klimaresilienz gegenüber Umweltkatastrophen, aber auch die soziale Komponente barrierefreier Wohnraum umfasst“, schreibt das NRW-Bauministerium dazu. Als Nachweis benötigt man entweder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer vom Bundesbauministerium anerkannten und akkreditierten Zertifizierungsstelle, eine Bestätigung eines Energieeffizienzexperten oder eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bei einem Sanierungsprojekt können über die Förderung bis zu 100 Prozent, bei einem Neubau bis zu 50 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Die Beantragung läuft über die jeweilige finanzierende Hausbank der Bauherren. Weitere Informationen zum Förderprogramm, seinen finanziellen Konditionen und den geforderten Förderbedingungen im Detail bietet die Internetseite der NRW.BANK. Auch für jegliche Rückfragen zu diesem Thema ist die NRW.BANK die richtige Ansprechpartnerin.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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