Die Grundsteuer wird nächstes Jahr ein Fall für die NRW-Landespolitik
Der Bundestag hatte dem Gesetzespaket zur Grundsteuer-Reform bereits zugestimmt, jetzt hat auch der Bundesrat die Novelle verabschiedet. Sie gibt den Ländern auch die Möglichkeit für eigene Regelungen zur Berechnung der Steuer. In Nordrhein-Westfalen will sich die Landesregierung zeitnah darüber Gedanken machen. Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht sich für das Flächenmodell aus.
Berlin/Düsseldorf. Die Grundsteuer-Reform hat am Freitag (8. November 2019) den Bundesrat passiert. Damit hat der Bund die Frist eingehalten, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte: Die Karlsruher Richter hatten dem Bund aufgegeben, noch in diesem Kalenderjahr eine Reform der Grundsteuer zu verabschieden. Nach den neuen Regeln erhoben wird die Grundsteuer dann allerdings erst ab dem Jahr 2025.
Wie berichtet sieht die Reform ein wertabhängiges Modell vor. Alle Grundstücke müssen dafür neu bewertet werden. Dazu nimmt man einerseits die Bodenrichtwerte her, andererseits fließen bei bebauten Grundstücken auch Erträge wie Mieten mit ein. Der Bundesrat schreibt dazu: „Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum [wird] ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.“ Das ist genauso kompliziert und bürokratisch, wie es klingt.
Der Bundesrat hat zugleich eine Öffnungsklausel beschlossen. Diese Grundgesetzänderung ermöglicht es den Ländern, die Grundsteuer nach eigenen Regeln zu berechnen. Vor allem Bayern hatte auf diese Lösung gedrungen, weil die wertabhängige Berechnungsmethode ein bürokratisches Monstrum erschafft. Gleichzeitig könnte sie die Grundsteuer gerade in angespannten Wohnungsmärkten besonders stark steigen lassen.
Entscheidung 2020: Eigene Grundsteuer-Regeln für NRW?
Damit ist das Thema Grundsteuer nunmehr auch auf der Tagesordnung der NRW-Landesregierung. Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, will Nordrhein-Westfalen bald darüber entscheiden, ob es von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und eigene Regeln erlässt. Eine Entscheidung ist im nächsten Jahr, vermutlich schon im ersten Quartal, angestrebt. Das sagte ein Sprecher von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) zur WAZ.
Nach Angaben des Sprechers werde eine Nutzung der Öffnungsklausel ergebnisoffen geprüft. NRW will sich also noch auf nichts festlegen. Haus & Grund Rheinland Westfalen steht in laufendem Kontakt mit der Landesregierung und wird seine Empfehlungen zur Grundsteuer einbringen. Der Landesverband setzt sich schon länger dafür ein, dass in NRW eine Grundsteuer nach dem einfachen Flächenmodell eingeführt wird. Dabei würde lediglich die Grundstücks- und Gebäudefläche als Grundlage der Besteuerung dienen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.