Heizungsgesetz beschlossen: Der Schaden ist enorm

Heizungsgesetz beschlossen: Der Schaden ist enorm

Der Bundestag hat am Freitag (8. September 2023) das umstrittene Heizungsgesetz ohne weitere Änderungen so beschlossen, wie es vor der Sommerpause vorlag. Dabei gab es fünf Enthaltungen aus den Reihen der Ampel-Koalition. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, zuvor muss Ende dieses Monats noch der Bundesrat zustimmen. Für die Bundesregierung bleibt viel zu tun.

Der Bundestag: Er hat das umstrittene Heizungsgesetz jetzt beschlossen.

Der Bundestag hat am Freitag (8. September 2023) das umstrittene Heizungsgesetz ohne weitere Änderungen so beschlossen, wie es vor der Sommerpause vorlag.  Dabei gab es fünf Enthaltungen aus den Reihen der Ampel-Koalition. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, zuvor muss Ende dieses Monats noch der Bundesrat zustimmen. Für die Bundesregierung bleibt viel zu tun.

Berlin. „Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am Freitag (8. September 2023). Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern.

„Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Warnecke.  Bereits jetzt zeige sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß sei. Der Verbandschef forderte, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen müsse, um Vertrauen zurückzugewinnen.

Heizungsgesetz erfordert weitere politische Maßnahmen

Im Besonderen sei es erforderlich, eine dauerhafte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen einzuführen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter. Hinzu komme die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger sowie eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne.

Auch eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung müsse bereitgestellt werden. Schließlich dürften keine weiteren Regulierungen beschlossen werden, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern, stellte Warnecke fest. Immerhin: Gesetze für die künftige Förderung energetischer Sanierungen sowie für die Erstellung kommunaler Wärmepläne sind bereits in Arbeit.

Heizungshammer deutlich entschärft

Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in der nun beschlossenen Form nicht mehr viel gemein mit jenem als „Habecks Heizungs-Hammer“ bekannt gewordenen Gesetzentwurf, der in der ersten Jahreshälfte für intensive Debatten und viel Verunsicherung bei Eigentümern gesorgt hatte. Auf Druck von Haus & Grund muss die Kommune nun zuerst eine kommunale Wärmeplanung beschlossen haben, bevor bei Bestandsbauten die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, in Kraft tritt.

Geplant ist, dass große Städte bis 2026, kleinere Kommunen bis 2028 Zeit für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bekommen sollen. Diese Wärmeplanungen werden Hauseigentümern dann Gewissheit darüber verschaffen, ob sie an ihrem Standort künftig mit Fernwärme oder einem mit Biogas bzw. Wasserstoff betriebenen Gasnetz planen können oder nicht. Wie berichtet wurde außerdem die Technologieoffenheit bei den Vorschriften zum Heizungsaustausch gestärkt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst und enthält Material von Haus & Grund Deutschland.

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