NRW: 9 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung

NRW: 9 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung

Der Wohnungsbau hat es gerade schwer. Steigende Zinsen, hohe Baukosten und Energiepreise – vielen Bauherren geht gerade finanziell die Luft aus. Das Land NRW hält dagegen: Für die neue Förderperiode im geförderten Wohnungsbau stehen nicht nur 9 Milliarden Euro bereit. Auch die Förderkulisse wird angepasst, um den aktuellen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Der Wohnungsbau hat es gerade schwer. Steigende Zinsen, hohe Baukosten und Energiepreise – vielen Bauherren geht gerade finanziell die Luft aus. Das Land NRW hält dagegen: Für die neue Förderperiode im geförderten Wohnungsbau stehen nicht nur 9 Milliarden Euro bereit. Auch die Förderkulisse wird angepasst, um den aktuellen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Jahre 2023 bis 2027 insgesamt 9 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung. Das hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gestern bekannt gegeben. Dabei wird zugleich die Förderkulisse angepasst, um den großen Herausforderungen zu begegnen, die sich aktuell im Wohnungsbau zeigen (wir berichteten).

Um den stark gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen, werden die Förderdarlehen in allen Mietenstufen um 15 Prozent angehoben. Auch bei den Zinsen zeigt sich das Land großzügig: Für die ersten fünf Jahre der Zweckbindung gilt künftig ein Zinssatz von 0,0 Prozent, danach sind 0,5 Prozent fällig. „Das sind angesichts des aktuellen Zinsniveaus, das weiter ansteigen dürfte, sehr attraktive Konditionen“, sagt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya.

Eigentumsförderung auf größere Zielgruppe ausgeweitet

Neben dem Mietwohnungsbau sorgt sich das Land zugleich um die Eigentumsförderung. Gerade Privatleute, die sich ein Eigenheim bauen möchten, sehen sich in der aktuellen Situation steigender Zinsen und Eigenkapitalforderungen der Banken bei gleichzeitig stark steigenden Baukosten dazu gezwungen, ihre Projekte aufzugeben oder aufzuschieben. „Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb“, erklärt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.Bank.

Deswegen hat man beim Programm „NRW.BANK.Wohneigentum“ die Einkommensgrenzen erhöht und damit einem größeren Personenkreis Zugang zur Eigentumsförderung gewährt. „Außerdem muss jetzt kein Kind mehr nachgewiesen werden, so dass auch kinderlose Ehepaare und sogar Singles künftig von den Förderdarlehn Gebrauch machen können“, unterstreicht Erik Uwe Amaya. Er ist Mitglied im Beirat der NRW.Bank für die öffentliche Wohnraumförderung.

Modernisierungsförderung gestärkt

Auch die Modernisierungsförderung wird weiter ausgebaut. Künftig sind pro Wohnung bzw. Eigenheim Modernisierungsdarlehn von bis zu 200.000 Euro zu bekommen. „Zudem heben wir den Anteil des Zuschusses am Darlehen von aktuell höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent“, erklärte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach. „Damit können mehr als die Hälfte aller anfallenden Investitionskosten direkt vom Land übernommen werden. Dabei gilt: Je energiesparender und klimafreundlicher modernisiert wird, desto stärker beteiligt sich die Landesregierung an den Kosten.“

Die Mittel für all die Maßnahmen stammen aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW.Bank, dem NRW-Landeshaushalt und aus jenen Geldern, die der Bund den Ländern für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung stellt. „Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren eines der wenigen Länder, die diese Bundesmittel auch tatsächlich immer konsequent in voller Höhe für den geförderten Wohnungsbau aufwenden“, lobt Erik Uwe Amaya. „Das Engagement des Landes für den Wohnungsbau ist vorbildlich.“

Trotz aller Bemühungen: NRW kann es nicht alleine richten

Trotz alledem gibt die Bauministerin allerdings zu bedenken, dass ihre Möglichkeiten auch nicht unbegrenzt sind: „Es braucht dringend ein bundesweites Baukosten-Moratorium: Neue geplante Vorschriften, und alles, was den Bau die kommenden Jahre verteuert oder verteuern wird, ist einem Realitätscheck zu unterziehen. In dieser herausfordernden Zeit sind die Preistreiber neu zu sortieren. Zudem brauchen wir eine bundesweite Offensive für Planungsbeschleunigung – auch für den Wohnungsbau.“

Länder und Kommunen brauchten zudem mehr Freiheit. „Die Zahl der erforderlichen Gutachten ist zu hoch, die Länge der Verfahrensbeteiligungen ist mittlerweile sehr herausfordernd“, sagt die Ministerin. Eine Ansicht, die auch Haus & Grund Rheinland Westfalen teilt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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