NRW-Zuschuss zum Eigentumserwerb: Antragstellung startet heute!

Kurz vor der Landtagswahl hatte die alte NRW-Landesregierung angekündigt, Bürger mit einem Förderprogramm beim Eigentumserwerb zu entlasten. So soll die hohe Grunderwerbsteuer abgemildert werden. Seit Anfang Mai konnte man sich für die Förderung registrieren. Ab heute (30. August 2022) ist die Antragstellung endlich möglich. Wir informieren zu den Details.

Die NRW.Bank in Düsseldorf: Hier startet heute das Antragsverfahren für das Programm "NRW.Zuschuss Wohneigentum" (Foto: © NRW.Bank)

Kurz vor der Landtagswahl hatte die alte NRW-Landesregierung angekündigt, Bürger mit einem Förderprogramm beim Eigentumserwerb zu entlasten. So soll die hohe Grunderwerbsteuer abgemildert werden. Seit Anfang Mai konnte man sich für die Förderung registrieren. Ab heute (30. August 2022) ist die Antragstellung endlich möglich. Wir informieren zu den Details.

Düsseldorf. Im Laufe des heutigen Tages (30. August 2022) startet die NRW.Bank die Antragstellung für das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“. Das hat die Bank auf Ihrer Website mitgeteilt. Das Förderprogramm soll Privatleute beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlasten. Die alte Landesregierung hatte diese Zwischenlösung, die nur für das Jahr 2022 gilt, kurz vor der Landtagswahl noch auf den Weg gebracht (wir berichteten).

Seit Anfang Mai konnten sich Interessierte auf der Website der NRW.Bank für das Programm registrieren (wir berichteten), 16.000 Neu-Eigentümer haben das bislang bereits getan. Die registrierten Interessenten bekommen heute per E-Mail mitgeteilt, dass Sie ab sofort ihren Antrag stellen können. Wer sich noch nicht registriert hat, kann das ab heute auch nicht mehr tun, sondern darf direkt die Förderung beantragen. Das geht online über die hier verlinkte Website der NRW.Bank.

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss vom Land NRW

Das Angebot des Förderprogramms: Ein Zuschuss in Höhe von zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises. Das sind also maximal 10.000 Euro. Wer 500.000 Euro für sein Eigenheim ausgibt, kommt mit der Förderung demnach auf eine Belastung, wie sie bei 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer gegeben wäre. Tatsächlich werden in NRW 6,5 Prozent fällig. Damit will das Land die Zeit überbrücken, bis der Bund den Ländern die Einrichtung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer erlaubt, was für 2023 geplant ist.

Die Förderung kann rückwirkend zum 1. Januar 2022 beantragt werden, ist also für alle im Jahr 2022 notariell beurkundeten Haus- und Wohnungskäufe verfügbar. Die Förderung wird außerdem auch für den Kauf eines Wohnbaugrundstücks zur Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum gewährt und gilt auf Initiative von Haus & Grund Rheinland Westfalen hin nicht nur für den Ersterwerb, sondern auch für den Ersatzerwerb einer selbstgenutzten Immobilie.

400 Millionen Euro im Fördertopf

Insgesamt sind 400 Millionen Euro im Fördertopf. Das würde rein rechnerisch für 40.000 Immobilienkäufe ausreichen, falls tatsächlich jeder Käufer die Förderhöchstsumme von 10.000 Euro ausschöpfte. Davon ist allerdings nicht auszugehen, so dass tatsächlich noch etwas mehr Käufer in den Genuss der Förderung kommen können. Die Selbstnutzung der Immobilie muss man übrigens nicht schon bei der Antragstellung, sondern innerhalb von drei Jahren beweisen.

Damit ist vor allem für jene Käufer gesorgt, die ein Baugrundstück kaufen und es erst noch bebauen wollen. Bis das Haus bezugsfertig ist, wird es schließlich noch eine Weile dauern. Hier heißt es also: Antrag jetzt stellen und dann später nachweisen, dass man wirklich ins neue Eigenheim eingezogen ist. Alle Informationen rund um das Förderprogramm erteilt die NRW.Bank, die als Bewilligungsbehörde fungiert.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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