Straßenausbaubeiträge: Gesetzliche Abschaffung freut Eigentümer

Straßenausbaubeiträge: Gesetzliche Abschaffung freut Eigentümer

Das NRW-Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) streicht. Das ist gestern (21. September 2023) bekannt geworden. Die Grundeigentümer im Land sind erleichtert, Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die konsequente Maßnahme.

Das NRW-Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) streicht. Das ist gestern (21. September 2023) bekannt geworden. Die Grundeigentümer im Land sind erleichtert, Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die konsequente Maßnahme.

Düsseldorf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW. „Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz hält Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort. Das ist eine große Erleichterung für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Nordrhein-Westfalen“, lobt Landesverbandspräsident Konrad Adenauer die Entscheidung der Landesregierung. „Was lange währt wird endlich gut: Seit vielen Jahren haben wir Eigentümer in NRW für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gekämpft, die immer wieder zu Ungerechtigkeiten führten und einzelne Eigentümer finanziell ruinieren konnten.“

Die Volksinitiative zur Abschaffung der Anliegerbeiträge war im Jahr 2018 von mehr als 437.000 Unterzeichnern getragen worden und damit die erfolgreichste in der NRW-Landesgeschichte. Daraufhin hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung zwar ein Förderprogramm geschaffen, dass die Beiträge der Anwohner seit 2020 sogar zu 100 Prozent übernahm. „Über den vom Straßenausbau betroffenen Anwohnern schwebte jedoch immer die Ungewissheit, ob das Land die Förderung nicht eines Tages aus Geldmangel kürzt oder auslaufen lässt“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Diese Unsicherheit hat nun zum Glück ein Ende: Ab 1. April 2024 sollen die Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen.“

Damit werden zugleich auch die Kommunen entlastet: „Die Abrechnung der Straßenausbau-Maßnahmen mit dem Förderprogramm war umständlich und verursachte einen hohen Verwaltungsaufwand und damit auch Kosten für die Kommunen“, stellt Amaya fest. „Das Förderprogramm war ein erster Schritt zur schnellen Entlastung der Bürger. Es ist gut, dass nun auch der zweite Schritt zur konsequenten, dauerhaften Entlastung gegangen wird.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte sich in den letzten Jahren immer wieder dafür eingesetzt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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