Hendrik Wüst (CDU)

Foto: Land NRW / Tobias Koch

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat das Spitzen-Trio von Haus & Grund Rheinland Westfalen zu einem Gespräch empfangen und die Fragen der Eigentümer zu seinem bau- und wohnungspolitischen Programm beantwortet. Der 1975 in Rhede geborene Volljurist war seit 2017 NRW-Verkehrsminister, bevor er im letzten Herbst Ministerpräsident Armin Laschet ablöste.

Haus & Grund: Die Grunderwerbsteuer ist für viele Kauf- und Bauwillige eine große Hürde zum Erwerb von Immobilieneigentum. Die Kaufpreise sind in den letzten Jahren extrem stark gestiegen. Neben NRW haben nur drei weitere Bundesländer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent. Sie wollten sich für Freibeträge einsetzen. Hier war bislang kein Erfolg in Sicht. Wie soll es nun mit der Grunderwerbsteuer weiter gehen?

Wüst: Mehr Familien sollen ihren Traum von den eigenen vier Wänden leben können, damit das Land der Mieter auch ein Land der Eigentümer wird. Ob eigene Wohnung, Doppelhaushälfte oder Einfamilienhaus – wir wollen die Eigentumsbildung gerade für Familien erleichtern. Es stimmt: Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent durch Rot-Grün hat den Eigentumserwerb für eigene Wohnzwecke erheblich verteuert. Als Übergangslösung haben wir 400 Millionen Euro für ein Förderprogramm bereitgestellt. Dafür gibt es zwei Prozent des Kaufpreises bis maximal 10.000 Euro für den Erwerb einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie. Das ist eine spürbare und wichtige Entlastung bei den Baunebenkosten wie der Grunderwerbsteuer. Wir wollen eine dauerhafte Lösung. Wenn der Bund wie angekündigt eine Länderöffnungsklausel ermöglicht, werden wir für den Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 100.000 pro Kind vorsehen. Für eine vierköpfige Familie wäre das beispielsweise eine Entlastung mit einem Freibetrag von 700.000 Euro. Um dies umsetzen zu können, werden wir uns weiterhin beim Bund für die Umsetzung einer Länderöffnungsklausel stark machen. Das ist bislang am Widerstand der SPD gescheitert.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (2. von links) empfing in seinem Büro im Landtag (v.l.) Präsident Konrad Adenauer, Vizepräsident Dr. Johann Werner Fliescher und Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya vom Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Nachfrage: Gilt das Förderprogramm nur für Ersterwerber oder für alle selbstnutzenden Eigentümer? Lebenssituationen können sich ändern. Diese Gruppe ist ebenfalls von der sehr hohen Grunderwerbsteuer betroffen und kann nicht vorher ihre Immobilie verkaufen, um dann die Grunderwerbsteuer zahlen zu können. 

Hendrik Wüst: Das Förderprogramm richtet sich an alle Menschen, die Wohneigentum erwerben und selber nutzen. Nordrhein-Westfalen ist Familienland und daher gilt für uns: „Family first!“. Ich bin überzeugt, dass vor allem junge Familien eine echte Chance auf ein Eigentum haben müssen. An diesen Punkten muss sich Wohnungspolitik messen lassen. Dafür haben wir in den vergangenen fünf Jahren viel getan. Wir haben in NRW die Bürokratie im Bereich Bauen weitestgehend reduziert, soweit ein Land das machen kann. Und wir stellen Rekordsummen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro jährlich für die Wohnbauförderung zur Verfügung, damit mehr gebaut werden kann. Heute haben wir 180.000 Wohnungen mehr in Nordrhein-Westfalen als zu Zeiten von Rot-Grün.


Haus & Grund:
Die Straßenausbaubeiträge und die Erschließungskosten sorgen für hohe Kosten und können einige Immobilieneigentümer je nach Lage und Größe in finanzielle Schieflage versetzen. Warum sind die Straßenausbaubeiträge noch nicht abgeschafft? 

Hendrik Wüst: Wir entlasten die Anliegerinnen und Anlieger, indem das Land künftig die Straßenausbaubeiträge zu 100 Prozent übernimmt. Das gilt auch für die Straßenausbaumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 gefördert worden sind, auch hier müssen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Die entsprechende Regelung wird schnellstmöglich geändert.

Nachfrage: Und wie sieht es mit den Erschließungskosten aus? Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, Erschließungskosten noch nach Jahrzehnten zu erheben, für verfassungswidrig erklärt. Wie setzen Sie das Urteil in NRW um?

Hendrik Wüst: Maximal bürgerfreundlich. In den meisten Fällen ist nun nach zehn Jahren Schluss, da die Erschließungskosten dann verjährt sind.


Haus & Grund:
Die Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer in NRW wird in den kommenden Wochen für einen enorm hohen Aufwand bei allen Beteiligten, vor allem bei den Eigentümern, sorgen. Warum haben Sie sich für das wertbasierte Bundesmodell entschieden und nicht z. B. für ein wertunabhängiges Flächenmodell wie in Bayern?

Hendrik Wüst: Nordrhein-Westfalen hat nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel gemacht. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen. Das bayerische Modell führt dazu, dass zum Beispiel ein 300-Quadratmeter-Grundstück in bester Lage in München genauso bewertet wird wie ein gleichgroßes Grundstück auf dem Land. Zu Recht widerstrebt das dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Das Modell des Bundes soll möglichst nah an die bisherigen Grundsteuerlasten herankommen und zugleich möglichst aufkommensneutral sein, sodass der Staat nicht zusätzlich daran verdient. Um den Aufwand für die Betroffenen gering zu halten, setzen wir das neue Grundsteuerrecht mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit um und unterstützen die Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung. Tatsächlich sind in den meisten Fällen nur relativ wenige Angaben in der Steuererklärung zu machen (z. B. bei Wohngrundstücken Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr). Das hängt auch damit zusammen, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern bereits bei der Erstellung des Bundesmodells mitgewirkt hat und dabei deutliche Vereinfachungen erreicht werden konnten.


Haus & Grund:
Im Koalitionsvertrag haben Sie vereinbart, die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufzuheben. Diese Vereinbarung haben Sie nicht eingehalten. Die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die so genannte Mietpreisbremse, sowie die Kündigungssperrfristverordnung gelten in der neu beschlossenen NRW-Mieterschutzverordnung weiter fort. Warum haben Sie den Koalitionsvertrag nicht umgesetzt?

Hendrik Wüst: Wir haben die verbliebenen mietrechtlichen Verordnungen des Landes in der Mieterschutzverordnung zusammengefasst, die ausschließlich für Kommunen gilt, bei denen wir äußerst angespannte Wohnungsmärkte vorfinden. Mieterinnen und Mieter werden geschützt, wo es tatsächlich notwendig ist. Dort, wo mietrechtliche Verordnungen lediglich Investitionen hemmen, haben wir sie hingegen abgeschafft.

Haus & Grund: Haben Sie vor, Änderungen an der Mieterschutzverordnung vorzunehmen oder neue mietrechtliche Regelungen zu schaffen?

Hendrik Wüst: Die beste Mietpreisbremse ist mehr Bauen. Und da haben wir Erfolge erreicht. Noch nie ist so viel gebaut worden wie aktuell. Noch nie hatten wir so viele Wohnungen in Nordrhein-Westfalen wie heute. Und diesen Weg gehen wir weiter. Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt sollten nur das letzte Mittel sein. Daher werden wir die Mieterschutzverordnung fortlaufend auf ihre Notwendigkeit und ihren Anwendungsbereich hin überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Besondere Schutzmaßnahmen sind in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr notwendig, weil wir dort das Angebot an bezahlbaren Wohnungen erhöht haben. Nur noch 18 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben besondere Schutzmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter.


Nachfrage:
Und wie sieht es mit dem kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten aus. Hier liegt eine Bundesratsinitiative vor, die von NRW mit initiiert worden ist. 

Hendrik Wüst: Milieuschutzgebiete haben zum Ziel, die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung zu schützen. Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, dient diesem Ziel. Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er sich mit einem Abwendungsvertrag gemäß § 27 BauGB den städtebaulichen Zielen verpflichtet.

In einem Urteil aus November 2021 hatte sich das Bundesverwaltungsgericht allerdings nicht der bestehenden Auffassung angeschlossen, dass die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung in Milieuschutzgebieten entsprechend der städtebaulichen Zielsetzungen vor Veränderung geschützt werden kann. Daher bedarf es hier einer Neuregelung im Baugesetzbuch auf Bundesebene. Hierfür treten wir mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative ein.


Haus & Grund:
Nordrhein-Westfalen hat verschiedene Teilmärkte von angespannten Wohnungsmärkten in den größeren Universitätsstädten entlang der Rheinschiene, über ausgeglichene Märkte im Ruhrgebiet bis hin zu entspannten Märkten in ländlichen Regionen. Welche Lösungen bietet die CDU in der Wohnungspolitik?

Hendrik Wüst: Jeder Mensch soll in unserem Land dort leben, wo er möchte – egal ob zur Miete oder im Eigentum. Wir wollen, dass sich auch Normalverdiener ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Wir schaffen gute Rahmenbedingungen für alle, die bauen wollen. Wir stärken den ländlichen Raum, damit dieser für das Wohnen attraktiv bleibt. So nehmen wir den Druck aus den Ballungsräumen heraus. Um die Wohnungsmärkte in den Ballungsgebieten nicht weiter anzuheizen, brauchen wir eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, damit Pendler nicht gezwungen werden, in die Städte zu ziehen. Wir werden den nach wie vor hohen Bedarf an Wohnraum angehen, indem wir durch Vereinfachung des Bauens noch mehr Neubau erreichen und zielgruppengerechte Angebote schaffen. Wir werden weiter Baugrundstücke mobilisieren, die Eigentumsförderung des Landes stärken und erfolgreiche Programme wie „Jung kauft Alt“ ausbauen. Ergänzend wollen wir ein Förderprogramm für innovative Mietkaufmodelle auflegen.


Haus & Grund:
Der Wohnungswirtschaft stehen große Herausforderungen beim Klimaschutz bevor. Nach dem Neubau stehen vor allem die Bestandsimmobilien im Fokus. Wie möchten Sie den Spagat zwischen „bezahlbarem“ Wohnen und Klimaschutz hinbekommen?

Hendrik Wüst: Das ist eine der großen Herausforderungen in der Bau- und Wohnungspolitik. Hier müssen alle Seiten einen Beitrag leisten. Investitionen in mehr Klimaschutz müssen sich weiter lohnen und dürfen nicht durch staatliches Handeln abgewürgt werden, wie wir es jetzt gesehen haben, als Wirtschaftsminister Habeck erneut einen plötzlichen Stopp der KfW-Förderung verantwortet. Die für alle überraschende Entscheidung der Ampel-Regierung, die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW zu stoppen, war ein fatales und falsches Signal für Klimaschutz und Bezahlbarkeit des Wohnens. Zugleich müssen wir Mieterinnen und Mieter – beispielsweise durch eine dynamisierte Heizkostenpauschale beim Wohngeld – vor finanzieller Überforderung schützen. Eine warme Wohnung und der Weg zur Arbeit dürfen kein Luxus sein. Gerade im Pendler-Land Nordrhein-Westfalen ist das zweite auch besonders wichtig.

Haus & Grund: Warum sollten private Vermieter sowie Haus- und Wohnungseigentümer CDU wählen?

Hendrik Wüst: Weil wir an ihrer Seite stehen und nicht, wie andere Mitbewerber offenbar, Vermieter und Eigentum als Gegner der Mieter betrachten. Nehmen Sie als Beispiel die 100-Prozent-Entlastung und damit praktisch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, das merken Eigentümer unmittelbar im Portemonnaie. Und, ich sprach es schon an, wir wollen aus dem Land der Mieter auch das Land der Eigentümer machen und uns in den kommenden fünf Jahren intensiv mit der Zukunft des Wohnens beschäftigen. Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung. Wir haben einen Plan für die Zukunft, fördern nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und investieren in innovative Bauverfahren. Das deutschlandweit erste Haus aus dem 3D-Drucker entstand doch nicht durch Zufall bei uns in Nordrhein-Westfalen.


Haus & Grund:
Sollten Sie weiterhin Ministerpräsident von NRW bleiben. Würden Sie auf einem unserer Landesverbandstage die Festrede vor den Haus & Grund-Mitgliedern und Gästen halten?

Hendrik Wüst: Selbstverständlich. Meine Anschrift für die Einladung haben Sie ja. 

Haus & Grund: Herr Ministerpräsident, vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führten Präsident Konrad Adenauer, Vizepräsident Dr. Johann Werner Fliescher und Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya vom Landesverband Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN.

Tipp: Vor der Landtagswahl haben wir mit den Landesvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gesprochen. Alle diese Interviews können Sie hier nachlesen.